Die private Krankenversicherung muss Ihren Privatpatienten und Nichtversicherten nach den Regeln der neuen Gesundheitsreform einige Änderungen gewähren. Seid dem 01. Januar 2009 gilt für alle Nichtkrankenversicherte eine Krankenversicherungspflicht und ein einheitlicher Basistarif. Beamte, Akademiker, Freiberufler und Selbstständige, aber auch Angestellte die ein monatliches Mindestbruttogehalt von 4.050 Euro verdienen, haben ab sofort die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen. Personen die aufgrund schwerer Krankheit oder langer Arbeitslosigkeit, eine private Krankenversicherung nur unter der Voraussetzung eines hohen Beitragssatzes abschließen konnten, werden ab jetzt nach Eintrittsalter und Geschlecht eingestuft.
Mitglieder die bereits seit Jahren in der privaten Krankenversicherung versichert sind, können in einer Frist von 6 Monaten in einen günstigeren Basistarif einer Krankenkasse Ihrer Wahl wechseln. Für Privatpatienten die sich in einem finanziellen Engpass befinden, besteht die Möglichkeit, nur die Hälfte Ihres Beitrags bezahlen zu müssen. Allerdings nur unter der Bedingung eines schriftlichen Nachweises, über die finanzielle Notlage.
Mit dem Wechsel zur privaten Krankenversicherung genießt man ein völlig neues Gefühl der Krankenversicherung. Denn als Privatpatient erhält man einen gewissen Status, der schon bei der Behandlung des Chefarztes oder dem Einzelzimmer im Krankenhaus entsteht. Auch die volle Kostenerstattung für einen Zahnersatz oder teuren Heilbehandlungen, stellt kein Problem mehr dar.
Durch einen kostenlosen Beitragsvergleich kann sich jeder die individuelle private Krankenversicherung finden lassen. Hierbei wird unter Berücksichtigung der angegebenen persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ein Tarifsatz errechnet, der alle Leistungen beinhaltet.